Die Arbeitseinsätze sind abhängig von der Witterung. Die Festlegung des Arbeitsortes, erfolgt unmittelbar vor dem Einsatz. Jedes Vereinsmitglied ist laut Gartenordnung vom 25.10.2008 verpflichtet, an einem Arbeitseinsatz von 5 Stunden teilzunehmen. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde hat jedes Vereinsmitglied 10,00 € an dem Verein zu entrichten! Bei schlechten Wetter, (wie Regenwetter) wird der Arbeitseinsatz neu festgelegt, nicht aufgehoben! Neue Termine sind im Schaukasten und hier in unserer Webseite zu finden.